Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie beschließt über alle wesentlichen Fragen und ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
Wahl und Abberufung der Mitglieder des Gesamtvorstandes
Wahl des Geschäftsführenden Vorstandes aus den Mitgliedern des Gesamtvorstandes
Genehmigung des Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr
Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und des Tätigkeitsberichts des Gesamtvorstandes
Entlastung des Vorstandes und des Gesamtvorstandes
Beitragswesen
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, über die Auflösung des Vereins und über den Verbleib der Mittel nach Auflösung des Vereins